Gebühren

Die amtlichen Gebühren sind vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer besonderen Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) zum 01.10.2021 erlassen worden und ab 01.01.2022 umzusetzen. Sie sind bei allen Prüfungsausschüssen gleich. Infolge steigender Kosten bei der Produktion und beim Versand der Führerscheinkarte durch die Bundesdruckerei GmbH werden die Gebühren ab dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:
+ Erteilung Sportbootführerschein: 28,75 € (incl USt.)
+ Ausstellung Ersatzausfertigung / Umschreibung: 41,59 € (incl USt.)
+ Auslandsversand: 7,49 € (incl USt.)

Gebühren im Einzelnen

Siehe bitte unter dem Menüpunkt Service

Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") gem. § 10 Abs. 6 BGebG
Die Prüfungsausschüsse des DMYV setzen die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") in Höhe von pauschal 25,00 Euro in allen Prüfungsbereichen fest, wenn die Ursache für die Nichtleistung beim Bewerber liegt. Ob der Bewerber die Nichtleistung (Nichterscheinen) verschuldet hat oder nicht, ist unerheblich. Daher ist die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") auch festzusetzen, wenn ein Bewerber z.B. ein ärztliches Attest über eine Erkrankung oder andere Entschuldigungsgründe vorträgt.
Die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") wird aber nur einmal festgesetzt, wenn mehrere gebührenpflichtige Leistungen an einem Tag nicht erbracht werden können.